AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
LUC Facility‑ & Brandschutzmanagement e.U.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen LUC Facility‑ & Brandschutzmanagement e.U. (im Folgenden „Auftragnehmer“) und gewerblichen Auftraggebern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie Organisationen und Einrichtungen. Sie gelten für sämtliche Dienstleistungen in den Bereichen Brandschutz, Facility Management, technische Betriebsführung, Dokumentation, Gutachten, Schulungen und externe BSB‑Tätigkeit.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines Angebots, durch Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande. Angebote sind 30 Tage gültig. Rahmenvereinbarungen gelten bis zur schriftlichen Kündigung oder bis zur Ersetzung durch eine neue Vereinbarung.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Leistungsverzeichnis oder Vertrag. Typische Leistungen umfassen:
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Brandschutzmanagement (Begehungen, Unterweisungen, Kontrolle technischer Brandschutzeinrichtungen)
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Facility Management & Betreiberpflichten‑Monitoring
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Erstellung von Dokumentationen, Brandschutzordnungen, Flucht‑ und Rettungsplänen
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Gutachten, Stellungnahmen, technische Beratung
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Schulungen und Unterweisungen
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Tätigkeit als externer Brandschutzbeauftragter
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Wartungstätigkeiten
Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.
4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
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alle erforderlichen Unterlagen, Pläne, Zutritte und Informationen bereitzustellen
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gesetzliche Betreiberpflichten einzuhalten
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sicherzustellen, dass Anlagen zugänglich und betriebsbereit sind
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Änderungen am Objekt oder Betrieb unverzüglich mitzuteilen
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festgestellte Mängel fristgerecht zu beheben
Unterbleibt die Mitwirkung, verlängern sich Fristen; Mehraufwände werden gesondert verrechnet.
5. Externer Brandschutzbeauftragter
Bei Bestellung als externer BSB umfasst die Tätigkeit u. a.:
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regelmäßige Objektbegehungen
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Kontrolle brandschutztechnischer Einrichtungen
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Organisation des vorbeugenden Brandschutzes
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Teilnahme an Behörden‑ und Feuerwehrterminen
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Erstellung von Berichten, Mängellisten und Maßnahmenempfehlungen
Die Betreiberverantwortung verbleibt vollständig beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer haftet nicht für unterlassene Maßnahmen oder verspätete Mängelbehebungen des Auftraggebers.
6. Vergütung, Preise & Zahlungsbedingungen
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Alle Preise verstehen sich netto zzgl. USt.
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Rechnungen sind binnen 14 Tagen fällig.
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Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäß § 456 UGB.
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Reisezeiten, Fahrtkosten, behördliche Gebühren und Zusatzaufwände werden gesondert verrechnet.
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Bei Dauerschuldverhältnissen erfolgt eine jährliche Indexanpassung nach VPI.
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Nicht vorhersehbare Zusatzleistungen (z. B. Mehraufwand durch fehlende Unterlagen) werden nach Aufwand verrechnet.
7. Termine, Fristen & Leistungsbehinderung
Termine sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich fixiert. Bei höherer Gewalt, Krankheit, behördlichen Einschränkungen oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers verlängern sich Fristen angemessen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
8. Abnahme & Gewährleistung
Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie nutzt oder nicht binnen 10 Tagen schriftlich Mängel rügt. Gewährleistungsansprüche bestehen nur bei nachweisbaren, erheblichen Mängeln. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mängel nachzubessern. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Ausgeschlossen sind insbesondere:
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mittelbare Schäden und Folgeschäden
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entgangener Gewinn
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Schäden durch fehlerhafte Angaben des Auftraggebers
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Schäden aufgrund nicht behobener Mängel
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Schäden durch Nichteinhaltung gesetzlicher Betreiberpflichten
Für Beratungs‑ und Gutachterleistungen wird keine Erfolgsgarantie übernommen.
10. Dokumentation, Eigentum & Nutzungsrechte
Alle erstellten Dokumente, Pläne, Berichte und Unterlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Nutzungsrechte werden ausschließlich für den vereinbarten Zweck eingeräumt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig.
10. Dokumentation, Eigentum & Nutzungsrechte
Alle erstellten Dokumente, Pläne, Berichte und Unterlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Nutzungsrechte werden ausschließlich für den vereinbarten Zweck eingeräumt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig.
11. Vertragsdauer & Kündigung
Für laufende Betreuungsverträge gilt:
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Kündigungsfrist: 3 Monate zum Quartalsende
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Sofortige Kündigung aus wichtigem Grund möglich, z. B.:
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grobe Pflichtverletzung
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Zahlungsverzug trotz Mahnung
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Gefährdung der Sicherheit durch den Auftraggeber
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Bereits erbrachte Leistungen sind vollständig zu vergüten.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet. Es gelten DSGVO und DSG. Technische Objekt‑ und Betriebsdaten dürfen gespeichert werden, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist.
13. Gerichtsstand & Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts. Gerichtsstand ist Graz, sofern kein zwingender gesetzlicher Gerichtsstand entgegensteht.
14. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
